
Die Energiewende läuft oft genug nur für die Investoren gut. Denn das Geld wird nun mal von dem verdient, der auch bereit ist, mit eigenem Invest eine solche Anlage zu finanzieren und damit ins Risiko zu gehen. So profitieren die Gemeinden oft nicht wirklich davon, abgesehen vielleicht vom Anteil an der Umsatzsteuer. Wenn dieses Unternehmen dann wirtschaftlich erfolgreich ist, profitiert die Gemeinde, in der das Unternehmen seinen Firmensitz hat von der Unternehmenssteuer. Das ist oft jedoch nicht die Gemeinde, in der die Anlagen installiert sind.
Für den Solarpark in der Nardter Straße wissen wir nach einer Anfrage im Stadtrat Hoyerswerda, dass hier die Stadt Hoyerswerda einen Vertrag nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) mit dem Betreiber vereinbart hat und hier im letzten Jahr die Summe von 15.932,18 Euro einstreichen konnte.
Konkret heißt es im Gesetzestext:
(3) Bei Freiflächenanlagen dürfen den betroffenen Gemeinden Beträge von insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge angeboten werden. Als betroffen gelten Gemeinden, auf deren Gemeindegebiet sich die Freiflächenanlagen befinden. Befinden sich die Freiflächenanlagen auf gemeindefreien Gebieten, gilt für diese Gebiete der nach Landesrecht jeweils zuständige Landkreis als betroffen. […]
Seitdem diese Regelung im EEG geschaffen wurde, lohnt sich eine solche Solaranlage oder auch Windkraftanlage auf dem Gemeindegebiet also so richtig. Hier kann die Stadtverwaltung nur ermutigt werden, weitere Projekte sorgfältig zu prüfen und nur bei Abschluss eine solchen Vertrages zu bewilligen. Auch wenn das Geld nicht für große Sprünge reicht, gibt es in Hoyerswerda ausreichend soziale Einrichtungen oder Vereine, die das Geld mit Kusshand nehmen würden.
Übrigens gibt es im Stadtgebiet Hoyerswerda derzeit 10 Freiflächen-Solar-Anlagen, die anderen 9 sind jedoch älter, da gab es die Möglichkeit den EEG noch nicht.