Tatsächlich war die eigentlich einfache Abstimmung über eine Beschlussvorlage am Ende gar nicht so einfach. Zwischendurch baten die Fraktionen den Oberbürgermeister um eine kurze Pause, um sich untereinander zu beraten. Aus den avisierten 5 Minuten wurden am Ende 25 Minuten. Und doch ergab sich danach kein eindeutiges Meinungsbild.
Zu Beginn erörterte Oberbürgermeister Ruban-Zeh den Hintergrund der Entscheidung. Es geht bei den 25.000 Euro um eine anteilige Finanzierung des Museumsbetriebs. Durch den Wegfall der Spenden der Wohnungsgesellschaft würde sich dieser Anteil deutlich auf ca. 75.000 bis 80.000 Euro erhöhen. Da aber gleichfalls die Kulturraumförderung des Landkreises für das kommende Jahr ebenfalls verändert (= reduziert) werden soll, wäre die zu füllende Lücke deutlich größer. Von bis zu 250.000 Euro Finanzierungslücke, die die Stadt Hoyerswerda abdecken müsste, ist die Rede.
Letztlich ist die Beschlussvorlage, die 25.000 Euro Zuschuss zu streichen, gar nicht wirklich entscheidend für die Fortbestand des ZCOM, da im kommenden Jahr viel viel mehr Geld benötigt würde.
Als es dann nach mehr als 1 Stunde Diskussion, verschiedenen Anträgen und eben der Beratungspause zur Abstimmung über den Antrag kam, zeigte das Abstimmungsergebnis eine innere Zerrissenheit, die sich auch durch die Fraktionen selbst zog. 12 Stadträte stimmten für den Antrag, die Finanzierung von 25.000 Euro zu beenden. 11 Stadträte stimmten dagegen, während sich 4 Stadträte enthielten.
Wichtig zu verstehen: Dieser Beschluss ist nicht zwingend das Ende und das Letztem was die Stadt tun wird. Laut Oberbürgermeister ist der Entscheid so zu verstehen, dass der Stiftungsrat des ZCOM jetzt die Aufgabe hat, Drittmittel einzuwerben und dass der Stadtrat bei einer der kommenden Sitzungen dennoch einen Beschluss für eine Zuschuss zu den Betriebskosten leisten kann, wenn die Stadträte das wollen. Aber eben erst, nachdem klar ist, ob signifikante Drittmittel gewonnen werden können. Klar scheint nur zu sein, dass Hoyerswerda die gesamte Deckungslücke von mindestens 250.000 Euro nicht allein schließen kann.
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