Stadtratszustimmung zur EEH: Basierte sie auf alten Zahlen?

Dass die neu zu gründende Energien Erzeugungsgesellschaft Hoyerswerda mbH (EEH) grundsätzlich eine tolle Sache ist, habe ich schon erwähnt. Nachdem nun wohl alle wichtigen Dinge geklärt sind, so wurde u.a. der neue Geschäftsführer gefunden, muss jetzt noch der Stadtrat dem Konzept formal zustimmen. Doch wenn der Verwaltungsausschuss am 4. Mai und der Stadtrat am 25. Mai zustimmen sollen, dann werden die ihnen zur Verfügung stehenden Informationen veraltet sein siehe Nachtrag am Ende des Artikels

 

Meine erste Analyse zur neuen EEH hatte schon vor über einem Monat gezeigt, dass der Wirtschaftsplan (als Anlage 2 zur Beschlussvorlage) schon jetzt nicht mehr stimmt.

So wird die in der Planung vorgesehene Photovoltaikanlage auf dem Dach des Lausitzbades aufgrund der hohen Kosten nicht verwirklicht. Die Anlage auf dem Dach der Lausitzhalle bringt offensichtlich nicht die versprochenen 71.000 kWh, sondern laut SWH nur 62.000 kWh und die geplante Vergütung von 39 Cent je kWh konnte aufgrund abgesenkter EEG-Vergütung auch nicht erreicht werden, derzeit sind es nur 31,42 Cent je kWh. Statt geplanter 27.487 € im ersten Jahr, erlöst die Anlage also rechnerisch nur 19.480 € – sind also schon im ersten Jahr 30% weniger als geplant! Außerdem sinkt diese Vergütung jedes Jahr um weitere 9 Prozent ab (§ 20 EEG! – hier wäre sogar ein weiteres Absinken möglich, wenn der Ausbau der Photovoltaikanlagen in Deutschland gewisse Grenzen überschreitet) – im Wirtschaftsplanentwurf beträgt diese Absenkung (errechnet) rund 1 Prozent. Also auf längere Sicht gerechnet, würde die Refinanzierung hier in den Schlüpfergummi gehen! Nur ein kleines Beispiel:

Würde man die geplanten Betriebskosten in Höhe von 1.877 €, die jährliche Abschreibung (m.E. ist das die jährliche Tilgung des Gesellschafterdarlehens zum Bau der Anlage) in Höhe von 10.686 € sowie die Tilgungsaufwendungen in Höhe von 4% auf das Gesellschafterdarlehen also im ersten Jahr 8.687 € von den möglichen Erträge in Höhe von 19.480 € abziehen würde also schon im ersten Jahr ein Verlust in Höhe von 1.770 € entstehen. (Nimmt man nun die geringeren Kreditkosten durch die geringere Investitionssumme von nur 190.000 €, dann würde noch immer keine schwarze Null erreicht werden.)

Ähnlich veraltet ist offensichtlich auch die Berechnung der EEG-Vergütung die geplante Biogasanlage und das geplante Holzkraftwerk. Hier wurde jeweils eine feste Vergütung der Stromerträge angesetzt, owohl sie doch auch gemäß § 20 des EEG jährlich um 1 Prozent absinken wird. Und auch über die Höhe der angesetzten Vergütungen darf man diskutieren. Ohne mich zu weit aus dem Fenster herauslehnen zu wollen, behaupte ich, dass die angesetzten 20,24 Cent je kWh bei Biogas und 18,47 Cent je kWh beim Holzkraftwerk bei einer Inbetriebnahme 2012 bzw. 2015 bei Weitem nicht erreicht werden und dann wackelt auch bei diesen beiden Leuchtturmprojekten die Finanzierung – zumal die geplanten Betriebskosten für die beiden Kraftwerke mit jährlich 540.512 € (warum sind dann im Plan nur rund 250.000 € angesetzt?) bzw. 1.098.400 € schon mächtige Hypotheken sind. Außerdem ist der Ansatz, dass die Betriebskosten pro Jahr nur um 1,5 % steigen sehr riskant. In der freien Wirtschaft rechnet man, wenn es spitz auf Knopf steht mit 2% jährlicher Steigerung, in der Regel aber mit 3%. Und das kann dramatische Folge haben. So würden die Betriebskosten für die Holzgasanlage im Jahr 2025 nach dem Wirtschaftsplan 1.273.376  € betragen, setzt man aber jährliche Steigerungsraten von 3% an, dann kommt man auch im Jahr 2025 schon auf Betriebskosten von 1.476.158 € – also ein Unterschied von 200.000 €. Und eine Preissteigerung von gerade einmal 3% jährlich erscheint bei begeherten Energieträgern wie Holz noch sehr vorsichtig gerechnet. Denn die langjährige Holzpreisentwicklungskurve zeigt steil nach oben (von saisonalen Schwankungen abgesehen).

In meinen Augen sollte der Stadtrat diese Entscheidungsvorlage wieder zurück geben und auf Nachbesserung drängen. Denn wenn der Wirtschaftsplan schon jetzt vollkommen überholt ist, dann kann auf dieser Grundlage keine Entscheidung über eine städtische Firma getroffen werden.

Doch ein Interview des designierten EEH-Geschäftsführers Thomas Schmidt mit der SZ/LR zeigt schon, dass auch vom Neuen kaum neue Konzepte zu erwarten sind. Er wird wie folgt wiedergegeben:

Dann solle es zunächst an die wirtschaftliche Bewertung und Umsetzung der schon von den Städtischen Wirtschaftsbetrieben, also der EEH-Mutter, vorbereiteten Projekte gehen. Im Gespräch sind etwa ein Solarpark auf einer Freifläche oder der Bau dezentraler Blockheizkraftwerke.

Aha, ein Solarpark auf einer Freifläche. Was für eine Klasse-Idee bei den immer weiter absinkenden Vergütungen – auf Konversionsflächen würden nur noch 22,07 Cent je kWh und auf Freiflächen 21,11 Cent je kWh gezahlt (auf Ackerbauflächen gar nichts mehr!). Ganz ehrlich, der Bau dezentraler Blockheizkraftwerke ist da fast schon visionär. Wobei auch hier nicht gesagt wird, wie sie betrieben werden? Mit Biomasse? Erdgas? Oder heimischer Braunkohle?

Nachtrag: Tageblatt-Redakteur Mirko Kolodziej weist mich in den Kommenatren darauf hin, dass durch einen technischen Fehler eine Beschlussvorlage aus 2010 als neu angezeigt wurde. Demzufolge ist die Zustimmung ja bereits erfolgt. Dennoch wurde dann auch im letzten Jahr schon mit falschen Zahlen opariert, denn auch damals war die absinkende Vergütung bereits bekannt. Auch damals waren die einkalkulierten Preissteigerungen von 1,5% viel zu optimistisch gerechnet.

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